Allgemeine Geschäftsbedingungen der (AGB) der RP Logistik GmbH
- Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Allgemeine Geschäftsbedingungen der (AGB) der RP Logistik GmbH sind wesentlicher Bestandteil aller von RP Logistik GmbH angenommenen Aufträge über die Verteilung von werblichen Sendungen, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, adressierten und unadressierten briefkastenfähigen Sendungen und ähnlichen Produkten (nachfolgend Verteilobjekte).
1.2 Ergänzend zu den AGB gelten die Preisliste und Serviceübersicht in der jeweils geltenden Fassung.
1.3 Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Kennzeichnung und technischen Vorbereitung von Sendungen.
1.4 Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie diesen AGB widersprechen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Preise und Serviceangebote
2.1 Allgemeines
2.1.1 Die Preise für unsere Dienstleistungen sind in unserer Preisliste und Serviceübersicht geregelt.
2.1.2 Alle Preis- und Serviceangebote sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die RP Logistik GmbH verbindlich.
2.1.3 Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
2.2 Verteilobjekte
2.2.1 Angebote für die Verteilung von Verteilobjekten gelten pro Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format, Gewicht, Menge, Inhalt, Art des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart, Verteilzeitraum und zusätzliche Services wie Redressmeldung, Datenaufbereitung und weiteren Besonderheiten.
2.2.2 Bei Abweichen der Voraussetzungen gem. Ziffer 2.2.1 gelten gesonderte Konditionen. Die Zustellung von Verteilobjekten wird in diesen Fällen individuell kalkuliert und bepreist.
- Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die Regelungen zur Kennzeichnung und die darin enthaltenen Angaben/Voraussetzungen, einzuhalten.
3.2 Für die rechtzeitige und vollständige Anlieferung der Verteilobjekte ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Falls nicht abweichend vereinbart, sind die Verteilobjekte rechtzeitig bis spätestens vier (4) Werktage vor dem Verteilbeginn frei Haus an folgende Lieferanschrift zu senden:
Rheinische Post Mediengruppe
Tor 2, Alte Versandhalle, Fa. STS Medien-Service GmbH
Zülpicher Straße 10
40549 Düsseldorf
Abweichend davon kann bei Bedarf auch eine Abholung der Verteilobjekte durch unseren externen Dienstleister beauftragt werden. Diese Zusatzleistung wir gesondert vereinbart und individuell vergütet.
3.3 Wird der Beginn der Verteilung insgesamt oder nur teilweise durch verzögerte oder unvollständige Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung, fehlerhafte Sortierung, Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung gem. Ziffer 3.1 oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Sämtliche aus einer Verzögerung resultierenden Aufwendungen der RP Logistik GmbH, insbesondere für Personalbereitstellung und Ausfallzahlungen an beauftragte Transportunternehmen, gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
- Ablehnungsbefugnis
4.1 Allgemeines
4.1.1 RP Logistik GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aufträge vorab auf Zustellbarkeit hin zu überprüfen. RP Logistik GmbH ist berechtigt, Aufträge wegen ihres Inhalts, ihrer Art, ihrer Herkunft, ihrer Aufmachung, ihrer (technischen) Form abzulehnen bzw. zu widerrufen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Auftrag nach Auffassung von RP Logistik GmbH geltendes Recht verletzt und/oder Rechte Dritter verletzt und/oder gegen behördliche Bestimmungen verstößt und/oder aus anderen Gründen für die RP Logistik GmbH unzumutbar ist.
4.1.2 RP Logistik GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Verteilobjekte, welche Fremdanzeigen oder kombinierte Verteilobjekte von verschiedenen Werbetreibenden enthalten, abzulehnen oder gesondert zu berechnen.
4.1.3 Eine Prüfpflicht von der RP Logistik GmbH hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verteilobjekte besteht nicht.
- Durchführung der Aufträge
5.1 Allgemeines
5.1.1 RP Logistik GmbH ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmen zur Auftragsabwicklung einzusetzen.
5.1.2 Die Zustellung der Verteilobjekte erfolgt i.d.R. werktags bis 12:00 Uhr. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine exklusive Zustellung kann gesondert vereinbart werden und wird individuell kalkuliert und bepreist.
5.1.3 Verkäuferische Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen von RP Logistik GmbH.
5.2 Verteilobjekte
5.2.1 Sollte nichts Gegenteiliges vereinbart sein, erfolgt grundsätzlich die Verteilung von Verteilobjekten ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Bei unadressierten Verteilobjekten wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Haushaltsnamen. Bei adressierten Verteilobjekten werden sämtliche auf die gleiche Adresse lautende Verteilobjekte eingeworfen.
5.2.2 In Häusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt bzw. nicht möglich ist (insb. Hochhäuser), kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an einem dafür vorgesehenen Platz (z.B. Sammelbriefkasten) abgelegt werden.
5.2.3 Bei verschlossenen Häusern mit Innenbriefkästen strebt RP Logistik GmbH eine Verteilung dennoch an. Ist eine Zustellung dennoch nicht möglich, wird das Objekt nicht bedient. RP Logistik GmbH behält sich vor, nach dem Datenabgleich Mengen von der Verteilung auszuschließen, da diese nicht in unserer Zustellstruktur liegen. Dies gilt ebenfalls für spezielle Objekte, welche durch uns nicht beliefert werden.
5.2.4 Einwurfverbote werden grundsätzlich nur dann beachtet, wenn Briefkästen durch entsprechende Aufkleber gekennzeichnet sind.
5.2.5 Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und nicht briefkastenfähigen Verteilobjekten werden bei Bedarf gesonderte Vereinbarungen getroffen.
5.2.6 Die Verteilung von Verteilobjekten von anderen Auftraggebern (auch Mitbewerber) zum gleichen Termin kann nicht ausgeschlossen werden.
- Gewährleistung
6.1 RP Logistik GmbH strebt – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – sowohl bei unadressierten als auch adressierten Verteilobjekten eine Belieferung von 95 Prozent der innerhalb des Verbreitungsgebietes erreichbaren Haushalte an. Bei unadressierten Verteilobjekten gilt eine Straße dann als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße das Verteilobjekt erhalten haben. Branchenübliche Abweichungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
6.2 Angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden eine Woche nach der Verarbeitung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt und gemäß DSGVO entsorgt. Die RP Logistik GmbH behält sich vor, Kosten für die Entsorgung von Überdrucken geltend zu machen.
6.3 Die Verteilung erfolgt grundsätzlich ab dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin und kann bis zu vier (4 ) Werktage (Fälle, in denen aus organisatorischen Gründen die Zustellung des gesamten Auftragsvolumens nicht an einem Tag erfolgen kann) in Anspruch nehmen. Erfolgt die Verteilung des gesamten Auftragsvolumens innerhalb von 4 Werktagen, besteht kein Minderungsrecht des Auftraggebers.
6.4 Etwaige Reklamationen über die nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Tagen ab vertraglich festgelegtem Verteilende bei RP Logistik GmbH vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
6.5 Bei begründeten und rechtzeitigen Mängelanzeigen (vergleiche Ziffer 6.4) hat RP Logistik GmbH entsprechend der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit der Nacherfüllung. Bei Beanstandungen nur eines Teiles der Leistung bezieht sich ein Nacherfüllungsanspruch nur auf diesen Teil. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Dabei steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht dann nicht zu, wenn nur eine unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Auftraggeber zur Minderung bezüglich des beanstandeten Teiles berechtigt.
- Haftung des Auftragnehmers
Der Auftraggeber ist für den Inhalt (insbesondere Texte/Bilder), die Art und die Herkunft des Verteilgutes alleinverantwortlich. Der Auftraggeber stellt RP Logistik GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei – gleich auf welcher Rechtsgrundlage und gleich in welcher Höhe –, die wegen des Inhaltes, der Art oder die Herkunft der verteilten Objekte gegen RP Logistik GmbH geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung, Gerichtskosten, Vertragsstrafen etc.
- Haftung der RP Logistik GmbH
8.1 RP Logistik GmbH haftet nicht für den Werbeerfolg.
8.2 Eine Haftung von RP Logistik GmbH auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der RP Logistik GmbH zurückzuführen sind oder – im Falle einfacher Fahrlässigkeit – durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise von RP Logistik GmbH verursacht wurden. Haftet RP Logistik GmbH nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist die Haftung der Höhe nach auf dem typischen Schadens – bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, maximal jedoch auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt begrenzt.
8.1.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. – Ausschlüsse (siehe Ziffer 8.2) gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
8.1.4 Soweit die Haftung von RP Logistik GmbH nach den vorstehenden Regelungen (siehe Ziffer 8.3) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
- Höhere Gewalt
Bei Fällen höherer Gewalt und bei von RP Logistik GmbH nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere Unwetter, Streik, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen etc., welche die Erfüllung des Auftrags unmöglich machen oder übermäßig erschweren, haftet RP Logistik GmbH nicht für die Termineinhaltung. RP Logistik GmbH kann bei einer nicht nur vorübergehenden Leistungsverhinderung oder Erschwerung wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit bzw. über den Rücktritt unverzüglich informiert. Der Auftraggeber seinerseits ist zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als er nachweist, dass sie völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Schadens – oder Aufwendungsersatzansprüche gegen RP Logistik GmbH sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Zahlung
10.1.1 Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber 30 Tage nach Beendigung der Verteilung auf Basis der beauftragten Mengen bzw. nach der Verteilung bei nicht regelmäßigen Zustellungen übersandt. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt sofort ohne Abzug zu zahlen.
10.1.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sowie Einziehung – und Mahnkosten berechnet.
10.1.3 Die Ausführungen von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist RBZV berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrags dessen weitere Durchführung, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Voraussetzung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge, abhängig zu machen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann ebenso Vorauszahlung eingefordert werden.
10.1.4 Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist mit Ausnahme von unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
- Kündigungsfristen bei regelmäßigen Aufträgen
Verträge über eine regelmäßige Auftragsabwicklung können nur mit einer Frist, die im entsprechenden Vertrag geregelt ist, ordentlich gekündigt werden.
- Datenschutz
12.1.1 RP Logistik GmbH erhebt und verarbeitet die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetzt sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung.
12.1.2 Die Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DSGVO der RP Logistik GmbH werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link im Internet abgerufen werden: …….
- Allgemeine Regelungen
13.1 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die im Klagewege in Anspruch zu nehmen Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz der RP Logistik GmbH.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts.
Stand: 25.06.2020
Regelungen zur Kennzeichnung
Für eine qualitativ hochwertige Verarbeitung von verteilten Objekten ist die Einhaltung technischer Rahmenbedingungen zwingend notwendig. Diese sind in der folgenden Beschreibung aufgelistet. Im Zweifelsfall oder bei Sonderformaten, ist RP Logistik GmbH vorab ein Muster zur Begutachtung zukommen zu lassen. Darüber hinaus stellt RP Logistik GmbH gerne ein Muster für ein Zeitschriftenetikett zur Verfügung.
- Format/Gewicht
Mailings/werbliche Sendungen (teil-/adressiert – Erscheinung variabel)
Die Formate und Gewichtsstaffeln entnehmen Sie bitte unserer aktuell gültigen Preisliste.
Abweichende Formate und Gewichte sind auf Anfrage möglich und werden individuell kalkuliert.
- Beanschriftung & Etikettierung
Es erfolgt eine rechtzeitige Bereitstellung der Adressdaten durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Vorgaben von RP Logistik GmbH. Die Anreicherung dauert 2 Werktage. Die Schreibweise der Adressen muss der DIN 5008 zur Gestaltung von Adressfeldern entsprechen. Es müssen die in Deutschland üblichen Adressfelder Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort vorhanden sein.
Die Beanschriftung und Etikettierung der Produkte erfolgt in der Druckerei vor Anlieferung nach Vorgaben der RP Logistik GmbH und mit den durch RP Logistik GmbH angereicherten Geo-Daten. Neben Name und Anschrift des Empfängers sind die durch die RP Logistik GmbH zugelieferten Geocodierungen (Route und Bezirk) sichtbar anzubringen. Die Geocodierung der RP Logistik GmbH hat bis zu 16 Stellen. Etwaige zusätzliche Beschriftungs- und Etikettiermaßnahmen müssen im Vorfeld mitgeteilt werden und werden extra berechnet.
Vorgaben zur Beanschriftung der Etiketten:
- möglichst serifenlose deutlich lesbare Schrift
- 1. Zeile: Absender in kleiner Schrift, z.B. 9pt
- 2. Zeile: ggf. Logo „Zustellnetz“ (kann als TIF oder EPS geliefert werden)
- 3. Zeile: ggf. Angaben zu Bundnr. etc. (kann entfallen), kleine Schrift
- 4. Zeile: Unser Geocode und Ihre ID, große Schrift, z.B. 12 pt
- 5.ff. Zeile: Empfängeradresse, mittelgroße Schrift, z.B. 10,5 pt
Beispiel:
- Sortierung & Kommissionierung
Die Verteilprodukte werden durch die Druckerei des Auftraggebers nach Vorgaben der RP Logistik GmbH vorsortiert angeliefert. Eventuelle zusätzlich nötige Kommissionierungsarbeiten werden extra berechnet.
Die Sortierung muss im folgendem Schema erfolgen:
- nach Routen aufsteigend
- innerhalb einer Route nach Bezirk aufsteigend
- innerhalb des Bezirks nach Straße alphabetisch
- eindeutige Trennung der Routen durch z.B. Einleger
- Trennung der Bezirke ist optional
- Anlieferung
Für die rechtzeitige und vollständige Anlieferung der Verteilobjekte ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Falls nicht abweichend vereinbart, sind die Verteilobjekte rechtzeitig bis spätestens vier (4) Werktage vor dem Verteilbeginn frei Haus an folgende Lieferanschrift zu senden:
Rheinische Post Mediengruppe
Tor 2, Alte Versandhalle, Fa. STS Medien-Service GmbH
Zülpicher Straße 10
40549 Düsseldorf
Die Anlieferung erfolgt vorsortiert nach den unter Punkt 3 „Sortierung & Kommissionierung“ aufgeführten Regelungen zur Kennzeichnung und üblicherweise auf Paletten. Bitte in Postschwingen oder ähnlichen Behältnissen anliefern, alternativ Kartons. Die Behältnisse müssen gemäß Sortierung durchnummeriert sein, zum Beispiel mit den enthaltenen Routen. Ideal ist ein Gebinde pro Route.
Eine Abholung der Sendungen kann bei Bedarf individuell vereinbart werden. Dies wird als Zusatzleistung individuell kalkuliert.
- Verpackung
Unabhängig von der verpackten Anlieferung werden Produkte in der Weiterverarbeitung noch einmal neu verpackt, um so vor Wind und Wetter geschützt zu werden.